Hospital-Akademie
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Verpflichtung der Hospital-Akademie

Die Hospital-Akademie der Vinzenz von Paul Hospital gGmbH verpflichtet sich, alle angebotenen Veranstaltungen unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt und Kompetenz durchzuführen. Die Hospital-Akademie achtet auf die besondere fachliche und didaktische Eignung der Referent:innen und sorgt für eine adäquate Betreuung der Teilnehmenden.

2. Verpflichtung der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden verpflichten sich, Stillschweigen über krankenhausinterne Informationen, vornehmlich Patientendaten jeglicher Art, zu bewahren. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass während der Veranstaltungen erstellte Videoaufnahmen, Fotos o. ä. für klinikinterne Zwecke verwendet werden dürfen.

3. Gebührenmodus

Mit der Überweisung der Anmeldegebühr innerhalb von 14 Tagen nach Zusage wird der Platz für die teilnehmende Person verbindlich reserviert. Bei nicht fristgemäßem Zahlungseingang wird die Zusage unwirksam. Teile von Veranstaltungen, die aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden können, werden nicht rückvergütet. Fehlzeiten werden dokumentiert.

4. Rücktritt

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs in der Hospital-Akademie.

Stornierungsfristen:

Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Gebühr
Ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: Keine Rückerstattung möglich, volle Gebühr ist fällig
Die Stornierungskosten entfallen, wenn eine Ersatzperson benannt wird, die an der Veranstaltung teilnimmt.
5. Absage durch die Hospital-Akademie

Die Hospital-Akademie behält sich vor, bei geringer Beteiligung, Erkrankung der Referent:innen oder anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt) Veranstaltungen abzusagen. Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Bezahlte Gebühren werden ohne Abzug erstattet. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn den Teilnehmenden bereits Kosten (z. B. Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä.) entstanden sind.

6. Haftungsansprüche

Die Teilnehmenden halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Demonstrationen und Übungen, die gegenseitig vorgenommen werden, wird auf eigene Gefahr und Risiko gehandelt.

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Referent:innen und die Hospital-Akademie sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ausgeschlossen. Fügen Teilnehmende Dritten während der Übungen oder Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Rottweil. Durch diese Vertragsbedingungen werden sämtliche früheren Vereinbarungen und vertraglichen Bestimmungen ersetzt.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Seminarabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet. Der Datenschutz richtet sich nach dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) in der jeweils gültigen Fassung.